Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung)

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Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung) – Mustertext ansehen

Die Wohnungsgeberbestätigung dient dem Mieter als notwendiger Nachweis gegenüber der Meldebehörde, dass ein tatsächlicher Wohnungswechsel stattgefunden hat. Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Mieter diese Bescheinigung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszuhändigen. Ohne Vorlage dieser Bestätigung kann die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht vorgenommen werden, was unter Umständen Bußgelder nach sich ziehen kann. Diese Bestätigung schafft Rechtssicherheit für Mieter und Behörden und verhindert Missbrauch durch Scheinanmeldungen.

[Name des Wohnungsgebers/Vermieters]
[Adresse des Wohnungsgebers]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]


[Ort], [Datum]


Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)


Hiermit bestätige ich als Wohnungsgeber, dass folgende Person/en in die von mir bereitgestellte Wohnung eingezogen ist/sind:


Name des Mieters/der Mieter: [Name(n) der einziehenden Person(en)]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum(e)]


Anschrift der Wohnung:
[Straße, Hausnummer]
[Postleitzahl, Ort]

Etage/ Wohnungsnummer (falls vorhanden): [Angabe]


Datum des Einzugs: [Einzugsdatum]


Art des Wohnungsgebers:
☐ Eigentümer/Eigentümerin
☐ Hauptmieter/Hauptmieterin (bei Untervermietung)


Unterschrift Wohnungsgeber:
[Unterschrift]
[Name des Wohnungsgebers in Druckbuchstaben]

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Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung)

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen?

Zur Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung ist grundsätzlich der Wohnungsgeber verpflichtet, also der Eigentümer der Wohnung oder der Hauptmieter im Falle einer Untervermietung. Auch beauftragte Hausverwaltungen können diese Aufgabe übernehmen. Kommt der Wohnungsgeber dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder. Der Mieter hat Anspruch auf die Ausstellung, da er sich ohne diese Bescheinigung nicht ordnungsgemäß anmelden kann.

Wie schnell muss die Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss dem Mieter spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug ausgehändigt werden. Versäumt der Wohnungsgeber diese Frist, kann dies nicht nur Bußgelder für ihn selbst nach sich ziehen, sondern auch erhebliche Nachteile für den Mieter, der sich nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt anmelden kann. Daher empfiehlt es sich, die Bestätigung direkt beim Einzug oder unmittelbar danach auszuhändigen.

Was passiert, wenn in der Wohnungsgeberbestätigung falsche Angaben gemacht werden?

Falsche Angaben in der Wohnungsgeberbestätigung, etwa zur tatsächlichen Wohnadresse oder zum Einzugsdatum, können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen (z.B. Scheinanmeldungen) kann sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Der Wohnungsgeber sollte daher alle Angaben sorgfältig prüfen und die Bescheinigung wahrheitsgemäß ausstellen. Bei Unklarheiten ist es ratsam, Rücksprache mit dem Mieter oder gegebenenfalls mit der zuständigen Meldebehörde zu halten, um spätere Probleme oder Bußgelder zu vermeiden.

1) Besonderheiten bei der Nutzung

Beim Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung müssen alle Angaben korrekt und vollständig sein. Besonders wichtig sind der Name des Mieters, das genaue Einzugsdatum sowie die vollständige Adresse der Wohnung. Es muss klar hervorgehen, ob der Aussteller Eigentümer oder Hauptmieter ist. Die Bescheinigung sollte handschriftlich oder elektronisch unterschrieben werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur Ablehnung der Anmeldung durch die Behörde führen und rechtliche Konsequenzen für den Wohnungsgeber haben.

2) Anwendung des Dokuments

Nach dem Ausfüllen wird die Wohnungsgeberbestätigung dem Mieter übergeben, damit dieser sich fristgerecht bei der zuständigen Meldebehörde anmelden kann. Der Wohnungsgeber sollte eine Kopie der Bestätigung für seine eigenen Unterlagen aufbewahren. Es ist nicht erforderlich, die Bestätigung selbst bei der Behörde einzureichen, jedoch kann die Behörde bei Bedarf eine Überprüfung beim Wohnungsgeber durchführen. Eine unverzügliche Ausstellung vermeidet Probleme bei der fristgerechten Anmeldung.

3) Rechtsvorschriften

Anwendbar sind insbesondere die Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG), insbesondere § 19 BMG über die Mitwirkungspflichten des Wohnungsgebers bei der An- oder Abmeldung von Mietern.

4) Gliederung der Vorlage

  • Persönliche Angaben des Wohnungsgebers: Name, Adresse, Kontaktdaten.
  • Persönliche Angaben des Mieters: Name und Geburtsdatum.
  • Wohnadresse: Vollständige Anschrift der betreffenden Wohnung.
  • Einzugsdatum: Genaue Angabe des Tages des tatsächlichen Einzugs.
  • Art des Wohnungsgebers: Eigentümer oder Hauptmieter (Untervermietung).
  • Unterschrift: Bestätigung durch den Wohnungsgeber.

5) Zielgruppe der Vorlage

Diese Vorlage richtet sich an alle, die ihren Mietern eine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung zur Verfügung stellen müssen.

  • 1. Private Vermieter.
  • 2. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
  • 3. Hauptmieter bei Untervermietung.
  • 4. Wohnungsbaugesellschaften und -verwaltungen.
  • 5. Arbeitgeber bei gestelltem Werkswohnraum.

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.