Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung

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Ein Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung ist notwendig, wenn eine betreute Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer schweren geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr frei über ihren Aufenthaltsort bestimmen kann, ohne sich selbst oder andere erheblich zu gefährden. Eine solche Maßnahme stellt einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte dar und bedarf deshalb zwingend der Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Der Antrag schützt den Betroffenen durch gerichtliche Kontrolle vor unrechtmäßigen Freiheitsentziehungen und stellt sicher, dass eine Unterbringung nur als letztes Mittel und unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt. Ohne Genehmigung wäre die Unterbringung rechtswidrig.

[Name des Antragstellers]
[Adresse des Antragstellers]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]


[Name des Betreuungsgerichts]
[Adresse des Betreuungsgerichts]
[Postleitzahl, Ort]


[Ort], [Datum]


Betreff: Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung gemäß § 1906 Absatz 1 BGB


Aktenzeichen: [Aktenzeichen, falls bekannt]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung für [Name des Betroffenen], geboren am [Geburtsdatum].


Begründung:

Nach sorgfältiger Prüfung und ärztlicher Begutachtung ist die geschlossene Unterbringung erforderlich, da andernfalls eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen oder Dritter besteht bzw. eine erhebliche gesundheitliche Schädigung des Betroffenen zu befürchten ist.

Der Betroffene leidet an [Erkrankung / Störung, z. B. schwerer Demenz, Psychose, akuter Eigengefährdung].


Ort der vorgesehenen Unterbringung:

[Name der Einrichtung]
[Adresse der Einrichtung]


Beigefügte Unterlagen:



  • Ärztliches Gutachten nach § 1906 Abs. 5 BGB

  • Stellungnahme des Betreuers (falls Antrag durch Dritten gestellt wird)

  • Weitere relevante Unterlagen




Ich bitte um eine zeitnahe Entscheidung im Interesse der gesundheitlichen Sicherheit des Betroffenen.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift bei postalischem Versand]
[Name des Antragstellers]

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Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine geschlossene Unterbringung zulässig?

Eine geschlossene Unterbringung ist nur dann zulässig, wenn ohne diese Maßnahme eine erhebliche Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Betroffenen oder Dritter besteht oder eine schwerwiegende gesundheitliche Schädigung des Betroffenen zu erwarten ist. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein, darf nur das notwendige Maß an Freiheitsentziehung umfassen und ist nur zulässig, wenn keine weniger einschneidenden Alternativen bestehen. Das Betreuungsgericht prüft diese Voraussetzungen sehr sorgfältig und entscheidet auf Basis eines aktuellen ärztlichen Gutachtens.

Wie läuft das gerichtliche Verfahren zur Genehmigung ab?

Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht die Unterlagen und bestellt in der Regel einen Verfahrenspfleger zur Wahrung der Rechte des Betroffenen. Der Betroffene wird persönlich angehört und ein ärztliches Gutachten eingeholt oder überprüft. Danach entscheidet das Gericht durch Beschluss, ob die Unterbringung genehmigt wird und für welchen Zeitraum. Die Entscheidung wird dem Betroffenen, dem Betreuer und der Einrichtung schriftlich mitgeteilt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

Wie lange gilt eine Genehmigung zur geschlossenen Unterbringung?

Die Genehmigung zur geschlossenen Unterbringung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Das Gericht legt die Dauer individuell fest, in der Regel zunächst für maximal ein Jahr. Danach muss eine erneute Prüfung und Antragstellung erfolgen, falls die Unterbringung weiter notwendig ist. Ziel ist es, die Maßnahme auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen noch bestehen. Eine unbegrenzte Genehmigung ist gesetzlich nicht zulässig.

1) Besonderheiten bei der Nutzung

Vor Antragstellung muss zwingend ein aktuelles ärztliches Gutachten eingeholt werden, das die Notwendigkeit der geschlossenen Unterbringung bestätigt. Der Antrag sollte alle relevanten Tatsachen schildern, die die Gefahrensituation begründen. Wichtig ist auch, die vorgesehene Einrichtung zu benennen und die Zustimmung des Betreuers oder der gesetzlichen Vertreter zu dokumentieren, sofern diese den Antrag stellen. Alle Unterlagen sollten vollständig und sorgfältig eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

2) Benutzung des Dokuments

Das Dokument wird ausgefüllt, indem die persönlichen Angaben des Antragstellers, die Angaben zum Betroffenen, der genaue Anlass der beantragten Maßnahme sowie die vorgesehene Einrichtung eingetragen werden. Nach dem Ausfüllen wird der Antrag unterschrieben und per Post oder persönlich an das zuständige Betreuungsgericht übermittelt. Eine Kopie sollte für eigene Zwecke aufbewahrt werden. Ein fristgerechter Versand per Einschreiben mit Rückschein wird empfohlen.

3) Juristische Rahmenbedingungen

Anwendbar sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 1906 BGB über freiheitsentziehende Maßnahmen sowie die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

4) Bestandteile der Vorlage

  • Angaben zum Antragsteller: Name, Adresse, Kontaktdaten.
  • Angaben zum Betroffenen: Name, Geburtsdatum, ggf. bestehende Betreuung.
  • Begründung: Darstellung der konkreten Gefährdungslage.
  • Vorgesehene Einrichtung: Name und Adresse.
  • Beigefügte Unterlagen: Ärztliches Gutachten, Stellungnahmen, weitere Nachweise.
  • Unterschrift: Antragsteller.

5) Zielgruppe der Vorlage

Diese Vorlage richtet sich an Betreuer, Angehörige oder Institutionen, die die gerichtliche Genehmigung einer notwendigen geschlossenen Unterbringung beantragen müssen.

  • 1. Gesetzliche Betreuer.
  • 2. Angehörige von psychisch erkrankten Personen.
  • 3. Soziale Einrichtungen.
  • 4. Psychiatrische Fachärzte.
  • 5. Rechtsanwälte im Betreuungsrecht.

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.