Betreuungsvertrag Tagesmutter/-vater

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Betreuungsvertrag Tagesmutter/-vater – Mustertext ansehen

Ein Betreuungsvertrag zwischen einer Tagesmutter oder einem Tagesvater und den Eltern schafft klare Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten, gibt Sicherheit bezüglich der Betreuungszeiten, der Vergütung sowie der Urlaubs- und Krankheitsregelungen. Ein schriftlicher Vertrag hilft, Missverständnisse zu vermeiden, und schützt sowohl die Tagespflegeperson als auch die Eltern rechtlich. Ohne eine schriftliche Vereinbarung könnten Ansprüche schwer durchsetzbar sein, was zu Konflikten führen kann. Der Betreuungsvertrag ist damit ein zentraler Bestandteil einer professionellen, vertrauensvollen und reibungslosen Zusammenarbeit im Interesse des Kindes.

[Name der Tagesmutter/des Tagesvaters]
[Adresse der Tagesmutter/des Tagesvaters]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]


[Name der Eltern/Erziehungsberechtigten]
[Adresse der Eltern/Erziehungsberechtigten]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]


[Ort], [Datum]


Betreuungsvertrag zwischen Tagesmutter/Tagesvater und Eltern/Erziehungsberechtigten


Zwischen
[Name der Tagesmutter/des Tagesvaters], wohnhaft in [Adresse]

im Folgenden «Tagespflegeperson» genannt –
und
[Name der Eltern/Erziehungsberechtigten], wohnhaft in [Adresse]

im Folgenden «Eltern» genannt –


wird folgender Betreuungsvertrag geschlossen:


§ 1 Betreutes Kind

Name des Kindes: [Name des Kindes]
Geburtsdatum: [Geburtsdatum des Kindes]


§ 2 Betreuungszeiten

Die Betreuung erfolgt an folgenden Tagen: [z. B. Montag bis Freitag]
Uhrzeiten: von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit]


§ 3 Betreuungsort

Die Betreuung findet statt unter folgender Adresse: [Adresse der Betreuung]


§ 4 Vergütung

Die Eltern zahlen für die Betreuung eine Vergütung in Höhe von [Betrag] € pro Monat/pro Stunde.
Zahlbar jeweils zum [Zahlungstermin, z. B. 1. eines Monats] auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Name]
IBAN: [IBAN]
BIC: [BIC]
Bank: [Bankname]


§ 5 Urlaubs- und Krankheitsregelung

Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf [Anzahl] Tage Urlaub im Jahr.
Im Krankheitsfall informiert die Tagespflegeperson die Eltern unverzüglich. Eine Ersatzbetreuung wird nicht gestellt / wird durch [Regelung] sichergestellt.


§ 6 Haftung

Die Tagespflegeperson haftet im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Eine Kopie der Versicherungspolice wird auf Wunsch ausgehändigt.


§ 7 Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von [Anzahl] Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.


§ 8 Sonstige Vereinbarungen

[Platz für individuelle Absprachen, z. B. Bring- und Abholzeiten, besondere Bedürfnisse des Kindes]


§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


[Ort], [Datum]


[Unterschrift Tagespflegeperson]
[Name Tagespflegeperson]


[Ort], [Datum]


[Unterschrift Elternteil 1]
[Name Elternteil 1]


[Ort], [Datum]


[Unterschrift Elternteil 2]
[Name Elternteil 2] (falls zutreffend)

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Betreuungsvertrag Tagesmutter/-vater

Hilfreiche Informationen

Ist ein Betreuungsvertrag für Tagespflege verpflichtend?

Ein schriftlicher Betreuungsvertrag ist zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen, um alle Vereinbarungen klar und rechtsverbindlich festzuhalten. Viele Jugendämter verlangen im Rahmen der Förderung der Kindertagespflege einen schriftlichen Vertrag als Voraussetzung. Der Vertrag schützt beide Seiten vor Missverständnissen und bietet eine rechtssichere Grundlage bei etwaigen Streitigkeiten. Ohne Vertrag wäre es schwierig, Ansprüche oder Pflichten nachzuweisen oder Unklarheiten zu klären.

Was sollte ich bei der Vergütung im Betreuungsvertrag beachten?

Die Vergütung sollte klar und eindeutig im Vertrag geregelt werden, einschließlich der Höhe, der Fälligkeitstermine und der Zahlungsweise. Es empfiehlt sich, auch zu regeln, ob Zahlungen während Urlaubs- oder Krankheitszeiten fortgesetzt werden oder ruhen. Ebenso sollte festgehalten werden, ob zusätzliche Leistungen wie Mahlzeiten, Ausflüge oder besondere Fördermaßnahmen gesondert abgerechnet werden. Klare Vergütungsvereinbarungen verhindern spätere Missverständnisse und Streitigkeiten und sichern die Planbarkeit für beide Seiten.

Kann der Betreuungsvertrag jederzeit gekündigt werden?

Grundsätzlich können beide Seiten den Betreuungsvertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen, meistens zum Monatsende. Die Kündigungsfrist sollte klar im Vertrag geregelt sein, üblicherweise beträgt sie vier Wochen. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei schwerem Vertrauensbruch oder gravierenden Pflichtverletzungen, ist jederzeit möglich. Schriftliche Kündigungen sind ratsam, um die Rechtswirksamkeit eindeutig zu dokumentieren. Eine klare Regelung der Kündigungsmodalitäten erleichtert im Konfliktfall die einvernehmliche Trennung.

1) Allgemeine Hinweise

Vor Abschluss des Vertrages sollten beide Seiten alle wichtigen Punkte, wie Betreuungszeiten, Zahlungsmodalitäten, Urlaubsregelungen und besondere Bedürfnisse des Kindes, ausführlich besprechen. Alle Vereinbarungen sollten schriftlich fixiert werden. Empfehlenswert ist es, auch Informationen über Versicherungen sowie gegebenenfalls Erste-Hilfe-Nachweise der Tagespflegeperson einzuholen. Jede Vertragspartei sollte ein unterschriebenes Exemplar erhalten.

2) Handhabung der Vorlage

Das Dokument wird ausgefüllt, indem die persönlichen Daten von Tagespflegeperson und Eltern, Angaben zum Kind, Betreuungszeiten, Betreuungsort, Vergütung und weitere Regelungen eingetragen werden. Nach dem Ausfüllen wird der Vertrag von allen beteiligten Parteien unterschrieben. Es empfiehlt sich, den Vertrag sorgfältig aufzubewahren und bei Änderungen eine schriftliche Anpassung zu vereinbaren.

3) Rechtlicher Kontext

Anwendbar sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 611a BGB (Dienstvertrag) sowie die Vorschriften des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), insbesondere § 23 SGB VIII zur Kindertagespflege.

4) Gliederung der Vorlage

  • Tagespflegeperson: Name, Adresse, Kontaktdaten.
  • Eltern: Name, Adresse, Kontaktdaten.
  • Kind: Name, Geburtsdatum.
  • Betreuungszeiten: Tage und Uhrzeiten.
  • Betreuungsort: Adresse der Betreuung.
  • Vergütung: Höhe, Zahlungsmodalitäten.
  • Urlaubs- und Krankheitsregelung: Umfang und Ersatzregelungen.
  • Haftung: Absicherung durch Haftpflichtversicherung.
  • Kündigungsregelung: Fristen und Bedingungen.
  • Sonstige Vereinbarungen: Individuelle Absprachen.
  • Unterschriften: aller Parteien.

5) Wer nutzt diese Vorlage

Diese Vorlage richtet sich an Tagespflegepersonen und Eltern, die eine rechtssichere Betreuung ihres Kindes vereinbaren möchten.

  • 1. Tagesmütter.
  • 2. Tagesväter.
  • 3. Eltern mit Kleinkindern.
  • 4. Berufstätige Eltern.
  • 5. Eltern mit besonderem Betreuungsbedarf.

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.