Ehevertrag
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Ehevertrag – Mustertext ansehen
Ein Ehevertrag ermöglicht es Ehepartnern, die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Ehe individuell an ihre Bedürfnisse anzupassen und von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen.
Besonders bei ungleichen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbeteiligungen oder in Patchworkfamilien ist ein Ehevertrag sinnvoll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ohne Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Zugewinngemeinschaft, was im Falle von Scheidung oder Tod zu unerwarteten finanziellen Konsequenzen führen kann.
Ein gut gestalteter Ehevertrag bietet Planungssicherheit, schützt Vermögen und sorgt für klare Verhältnisse im Falle einer Trennung oder eines Erbfalls.
Diese Vorlage ermöglicht eine strukturierte und rechtssichere Vorbereitung auf die notarielle Beurkundung eines individuellen Ehevertrages.
[Adresse Ehepartner 1]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]
[Adresse Ehepartner 2]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]
[Name Ehepartner 1], geboren am [Geburtsdatum Ehepartner 1], wohnhaft in [Adresse],
und
[Name Ehepartner 2], geboren am [Geburtsdatum Ehepartner 2], wohnhaft in [Adresse],
nachfolgend gemeinsam „die Ehegatten“ genannt –
[Bei Gütertrennung: Jeder Ehegatte behält sein Vermögen vollständig getrennt.]
[Beschreibung, z.B. Ausschluss/Anpassung des Unterhaltsanspruchs, besondere Vereinbarungen].
[Option 2: Die Ehegatten schließen den Versorgungsausgleich einvernehmlich aus – vorbehaltlich familiengerichtlicher Genehmigung.]
[Beschreibung, z.B. wechselseitige Erbeinsetzung, Pflichtteilsverzicht].
[Name Ehepartner 1]
[Name Ehepartner 2]
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Muss ein Ehevertrag zwingend vor der Hochzeit abgeschlossen werden?
Nein, ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung abgeschlossen werden. Viele Paare schließen den Vertrag vor der Hochzeit, um Unsicherheiten von Anfang an zu vermeiden. Aber auch während der bestehenden Ehe können jederzeit vertragliche Regelungen getroffen oder bestehende Eheverträge angepasst werden. Wichtig ist, dass der Vertrag in jedem Fall notariell beurkundet werden muss, unabhängig vom Zeitpunkt seines Abschlusses.
Kann ein Ehevertrag nachträglich geändert oder aufgehoben werden?
Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit von beiden Ehepartnern einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden. Auch hierfür ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Änderungen sind sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände der Ehepartner erheblich verändern, etwa durch Vermögenszuwächse, Geburt von Kindern oder berufliche Veränderungen. Es ist empfehlenswert, Eheverträge regelmäßig auf Aktualität und Angemessenheit zu überprüfen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Was passiert, wenn einzelne Klauseln des Ehevertrags unwirksam sind?
Wenn einzelne Klauseln eines Ehevertrags unwirksam sind, bleibt der restliche Vertrag im Regelfall wirksam, sofern eine sogenannte salvatorische Klausel enthalten ist oder die Unwirksamkeit nicht den gesamten Vertragszweck gefährdet. Klauseln über den vollständigen Ausschluss von Unterhalt oder Versorgungsausgleich können beispielsweise sittenwidrig sein und vom Gericht für unwirksam erklärt werden. In einem solchen Fall wird die unwirksame Klausel durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt, während die übrigen Vereinbarungen weiter gelten.
1) Allgemeine Hinweise
Ein Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Beide Ehegatten müssen voll geschäftsfähig sein und den Vertrag freiwillig schließen. Die getroffenen Vereinbarungen sollten wohlüberlegt sein, da insbesondere Unterhalts- und Versorgungsausgleichsregelungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen können. Es empfiehlt sich, den Vertrag frühzeitig vor der Hochzeit zu schließen oder klare Absprachen während der Ehezeit zu treffen. Änderungen bedürfen ebenfalls der notariellen Form.
2) Dokumentationsleitfaden
Das Dokument wird vollständig ausgefüllt, insbesondere die Auswahl des gewünschten Güterstandes und die individuellen Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Erbrecht. Nach Abstimmung der Inhalte wird der Vertrag von beiden Ehepartnern unterzeichnet und einem Notar zur Beurkundung vorgelegt. Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Ehevertrag rechtswirksam. Kopien sollten von beiden Parteien sicher verwahrt werden, etwa beim Notar oder in einem Bankschließfach.
3) Geltendes Recht
Anwendbar sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 1408 ff. BGB (Vertragliche Regelungen unter Ehegatten), §§ 1363 ff. BGB (Güterstände), §§ 1569 ff. BGB (nachehelicher Unterhalt) und §§ 1587 ff. BGB (Versorgungsausgleich).
4) Inhalt der Vorlage
- Parteien: Angaben zu beiden Ehepartnern
- Güterstand: Wahl zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
- Unterhalt: individuelle Regelungen zum nachehelichen Unterhalt
- Versorgungsausgleich: Durchführung oder Ausschluss mit gerichtlicher Genehmigung
- Erbrechtliche Regelungen: Bestimmungen für den Todesfall
- Sonstige Vereinbarungen: Anpassung an persönliche Bedürfnisse
- Salvatorische Klausel: Sicherung der Gesamtheit des Vertrages bei Teilunwirksamkeit
- Beurkundungshinweis: Pflicht zur notariellen Beurkundung
- Unterschriften: beider Ehepartner
5) Zielgruppe der Vorlage
Diese Vorlage eignet sich für Ehepaare, die ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse individuell und verbindlich gestalten möchten.
- 1. Unternehmerpaare
- 2. Paare mit erheblichen Vermögensunterschieden
- 3. Patchworkfamilien mit Kindern aus früheren Ehen
- 4. Ehepaare im fortgeschrittenen Alter
- 5. Ehepartner mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.