Einverständniserklärung zur Beschäftigung eines Minderjährigen
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Einverständniserklärung zur Beschäftigung eines Minderjährigen – Mustertext ansehen
Diese Vorlage ermöglicht es Erziehungsberechtigten, formell und rechtssicher ihr Einverständnis zur Beschäftigung eines minderjährigen Kindes zu erklären. Eine solche Einwilligung ist erforderlich, da Minderjährige besonderen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen unterliegen. Ohne eine schriftliche Zustimmung darf ein Arbeitgeber Minderjährige in vielen Fällen nicht beschäftigen. Diese Erklärung stellt sicher, dass sowohl die Eltern als auch der Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) respektieren. Durch die Einverständniserklärung wird dokumentiert, dass der Erziehungsberechtigte informiert ist und dem Arbeitsverhältnis zustimmt. Die Vorlage schafft damit Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
[Adresse des Erziehungsberechtigten]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]
[Adresse des minderjährigen Kindes]
[Postleitzahl, Ort]
[Adresse des Arbeitgebers]
[Postleitzahl, Ort]
[Tätigkeitsbeschreibung, z.B. Aushilfstätigkeit im Einzelhandel, Ferienjob im Büro].
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Nützliche Hinweise
Ab welchem Alter dürfen Minderjährige arbeiten?
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Jugendliche ab 13 Jahren dürfen mit Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten ausüben, wie etwa Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben. Ab 15 Jahren gelten Jugendliche als „jugendliche Arbeitnehmer“ und dürfen unter bestimmten Bedingungen arbeiten, insbesondere während der Schulferien oder in Ausbildungsberufen. Die Beschäftigung muss immer den Schutzvorschriften entsprechen.
Muss bei jedem Minijob oder Ferienjob eines Minderjährigen eine Einverständniserklärung vorliegen?
Ja, bei Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren sollte stets eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese schützt nicht nur das Kind, sondern auch den Arbeitgeber vor rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Insbesondere bei Aushilfsjobs, Praktika oder Ferienbeschäftigungen ist der Nachweis der Zustimmung wichtig, um im Ernstfall eine ordnungsgemäße Dokumentation zu gewährleisten. Ohne Einwilligung riskieren Arbeitgeber Bußgelder oder andere Sanktionen.
Welche Tätigkeiten dürfen Minderjährige grundsätzlich nicht ausüben?
Minderjährige dürfen keine Tätigkeiten verrichten, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung gefährden könnten. Verboten sind insbesondere schwere körperliche Arbeiten, Tätigkeiten mit gefährlichen Maschinen, Umgang mit Gefahrstoffen sowie Arbeiten unter extremen Bedingungen wie großer Hitze, Kälte oder Lärm. Auch Nachtarbeit, Akkordarbeit und Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen sind in der Regel verboten. Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen und unter Einhaltung besonderer Schutzvorschriften, etwa bei kulturellen Veranstaltungen oder in anerkannten Ausbildungsberufen.
1) Relevante Informationen
Vor Erteilung der Einverständniserklärung sollten die Eltern sicherstellen, dass die geplante Tätigkeit den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes entspricht. Tätigkeiten, die gefährlich oder übermäßig belastend sind, sind verboten. Die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit muss den gesetzlichen Grenzen angepasst sein. Die Einverständniserklärung sollte vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, eine Kopie für die eigenen Unterlagen aufzubewahren. Der Arbeitgeber muss die Erklärung in den Personalakten aufbewahren und auf Nachfrage vorlegen können.
2) Nutzungshinweise
Die Vorlage wird ausgefüllt, indem die persönlichen Daten des Kindes, der Erziehungsberechtigten und des Arbeitgebers sowie die Art der Tätigkeit und die geplante Arbeitszeit eingetragen werden. Anschließend wird das Formular vom Erziehungsberechtigten unterschrieben. Optional kann auch der minderjährige Arbeitnehmer selbst unterschreiben, um seine Kenntnisnahme zu bestätigen. Das Original wird dem Arbeitgeber übergeben, eine Kopie verbleibt bei den Erziehungsberechtigten. Wichtig ist, dass auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachtet und eingehalten wird.
3) Geltendes Recht
Anwendbar sind insbesondere die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sowie ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 104 ff. BGB).
4) Abschnitte der Vorlage
- Angaben des Erziehungsberechtigten: Name, Adresse, Kontaktdaten.
- Angaben des minderjährigen Kindes: Name, Adresse, Geburtsdatum.
- Angaben des Arbeitgebers: Name, Adresse.
- Tätigkeitsbeschreibung: Art und Umfang der Arbeit.
- Arbeitszeitregelung: Maximale Arbeitsstunden und Hinweise auf gesetzliche Vorgaben.
- Gesundheitsbestätigung: Eignung zur Ausübung der Tätigkeit.
- Hinweis auf Arbeitsschutz: Einhaltung des JArbSchG.
- Unterschriften: Erziehungsberechtigter (und optional das Kind).
5) Anwendungsbereiche
Diese Vorlage eignet sich für alle, die eine Beschäftigung eines minderjährigen Kindes rechtssicher ermöglichen möchten.
- 1. Eltern minderjähriger Schüler.
- 2. Erziehungsberechtigte bei Ferienjobs.
- 3. Arbeitgeber im Einzelhandel oder Gastronomie.
- 4. Veranstalter von Schülerpraktika.
- 5. Betreuer von Nebenjobs für Jugendliche.
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.