Partnerschaftsvertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft

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Partnerschaftsvertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft – Mustertext ansehen

Ein Partnerschaftsvertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bietet Rechtssicherheit, indem er die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Partnern klar regelt.

Anders als Ehepartner haben nichteheliche Partner keine gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt, Erbfolge oder Vermögensausgleich, sodass vertragliche Regelungen umso wichtiger sind.

Ohne Partnerschaftsvertrag besteht die Gefahr, dass bei Trennung Streitigkeiten über Vermögen, gemeinsame Anschaffungen oder die Wohnsituation entstehen.

Ein gut strukturierter Vertrag verhindert solche Auseinandersetzungen und schafft klare Verhältnisse, auf die sich beide Partner verlassen können.

Zusätzlich können Themen wie Vorsorgevollmachten und gemeinsame Investitionen abgesichert werden, die ohne vertragliche Regelung rechtlich ungeschützt wären.

[Name Partner 1]
[Adresse Partner 1]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]

[Name Partner 2]
[Adresse Partner 2]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]

[Ort], [Datum]

PARTNERSCHAFTSVERTRAG FÜR EINE NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT

Zwischen [Name Partner 1], geboren am [Geburtsdatum Partner 1], und [Name Partner 2], geboren am [Geburtsdatum Partner 2], wird folgender Partnerschaftsvertrag geschlossen:


§ 1 Zweck der Vereinbarung

Die Partner leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und möchten ihre vermögensrechtlichen und persönlichen Beziehungen regeln.


§ 2 Haushaltsführung und Unterhalt

Die Partner verpflichten sich, den gemeinsamen Haushalt im gegenseitigen Einvernehmen zu führen. Eine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht wird nicht begründet, es sei denn, es wird ausdrücklich anders vereinbart.


§ 3 Vermögensverhältnisse

Jeder Partner bleibt Eigentümer seines eingebrachten und während der Gemeinschaft erworbenen Vermögens, soweit nichts anderes vereinbart wird. Gemeinsam angeschaffte Gegenstände werden zu je [hälftig/anderen Quoten – hier anpassen] Eigentum beider Partner.


§ 4 Gemeinsame Anschaffungen

Bei gemeinsamen Anschaffungen gilt, dass beide Partner zu gleichen Teilen Eigentümer sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.


§ 5 Trennung

Im Falle der Trennung verpflichten sich die Partner, die Auseinandersetzung des gemeinsam genutzten Vermögens einvernehmlich zu regeln.

Mietvertrag: [Regelung zur Weiternutzung der gemeinsamen Wohnung]

Vermögensaufteilung: [Regelung, z.B. Verkauf, Auszahlung, Übernahme durch einen Partner]


§ 6 Krankheit und Vorsorge

Die Partner bevollmächtigen sich gegenseitig, in gesundheitlichen Notfällen Auskünfte einzuholen und Entscheidungen zu treffen, soweit gesetzlich zulässig. Ergänzend können separate Vorsorgevollmachten vereinbart werden.


§ 7 Erbrechtliche Regelungen

Dieser Vertrag enthält keine erbrechtlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, ergänzend individuelle Testamente zu errichten.


§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


[Ort], [Datum]


[Unterschrift Partner 1]
[Name Partner 1]

[Unterschrift Partner 2]
[Name Partner 2]

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Partnerschaftsvertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nützliche Hinweise

Warum ist ein Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Paare sinnvoll?

Ein Partnerschaftsvertrag ist sinnvoll, weil das Gesetz für nichteheliche Lebensgemeinschaften keine speziellen Schutzmechanismen vorsieht. Ohne vertragliche Vereinbarung bleiben Fragen zu Vermögen, Haushaltskosten oder Versorgung im Krankheitsfall ungeregelt. Der Vertrag schafft klare Regeln, auf die sich beide Partner verlassen können, und verhindert spätere Streitigkeiten. Gerade bei gemeinsamen Investitionen oder langjährigen Beziehungen ist der Schutz durch vertragliche Regelungen unerlässlich, um die finanzielle und persönliche Sicherheit beider Partner zu gewährleisten.

Kann ein Partnerschaftsvertrag später geändert werden?

Ja, ein Partnerschaftsvertrag kann jederzeit einvernehmlich geändert oder ergänzt werden. Änderungen sollten unbedingt schriftlich vereinbart und von beiden Partnern unterzeichnet werden, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Bei wesentlichen Veränderungen der Lebensumstände, etwa Geburt von Kindern, Immobilienerwerb oder längerer Arbeitslosigkeit eines Partners, ist eine Anpassung des Vertrages empfehlenswert. Nur so bleibt die Regelung dauerhaft fair und an die aktuelle Lebenssituation angepasst.

Was passiert ohne Partnerschaftsvertrag im Falle einer Trennung?

Ohne Partnerschaftsvertrag gelten im Falle einer Trennung die allgemeinen Vorschriften des BGB. Jeder behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen, gemeinsame Anschaffungen müssen ggf. aufwändig auseinandergesetzt werden. Mietverträge, Bankkonten oder gemeinsam finanzierte Investitionen können zu erheblichen Streitigkeiten führen. Unterhaltsansprüche bestehen grundsätzlich nicht. Ein klarer Vertrag hilft, eine faire und schnelle Lösung im Trennungsfall zu finden und emotionale Belastungen sowie hohe Kosten durch langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

1) Besonderheiten bei der Nutzung

Vor Abschluss des Vertrages sollten beide Partner ihre individuellen Vermögensverhältnisse offenlegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, gemeinsam angeschaffte Werte klar zu dokumentieren. Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung. Ergänzend sollten individuelle Testamente und Vorsorgevollmachten erwogen werden, um den Schutz im Todesfall oder bei Krankheit sicherzustellen.

2) Handhabung der Vorlage

Das Dokument wird vollständig ausgefüllt, insbesondere durch Festlegungen zu Haushaltsführung, Vermögensaufteilung und Trennungsfolgen. Nach gegenseitiger Abstimmung wird der Vertrag von beiden Partnern unterschrieben. Jeder Partner erhält ein Exemplar. Es sollte geprüft werden, ob zusätzliche Dokumente wie Vollmachten oder Testamente notwendig sind, um alle wichtigen Lebensbereiche abzusichern. Regelmäßige Aktualisierungen bei veränderten Lebensverhältnissen werden empfohlen.

3) Rechtliche Grundlagen

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Verträge (§§ 145 ff. BGB) sowie besondere Vorschriften zur Eigentumszuordnung und zur Vorsorgevollmacht (§ 164 ff. BGB). Mangels spezieller gesetzlicher Regelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten die allgemeinen Vertragsgrundsätze.

4) Struktur des Dokuments

  • Parteien: Name, Geburtsdatum und Adresse beider Partner
  • Haushaltsführung und Unterhalt: Regelungen zur Alltagsorganisation
  • Vermögensverhältnisse: Trennung oder gemeinsame Nutzung
  • Gemeinsame Anschaffungen: Eigentumsregelungen bei Erwerb
  • Trennung: Vorgehen bei Beendigung der Gemeinschaft
  • Vorsorge: Gesundheitliche Vertretungsregelungen
  • Erbrecht: Hinweis auf ergänzende Testamente
  • Schlussbestimmungen: Schriftformklausel und salvatorische Klausel
  • Unterschriften: beider Partner zur Verbindlichkeit

5) Zielgruppe der Vorlage

Diese Vorlage richtet sich an Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die ihre Rechte und Pflichten klar und fair regeln möchten.

  • 1. Junge Paare ohne Trauschein
  • 2. Langjährige Lebenspartner
  • 3. Patchworkfamilien mit unverheirateten Eltern
  • 4. Senioren in neuer Lebensgemeinschaft
  • 5. Gleichgeschlechtliche Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.