Partnerschaftsvertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
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Partnerschaftsvertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft – Mustertext ansehen
Ein Partnerschaftsvertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bietet Rechtssicherheit, indem er die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Partnern klar regelt.
Anders als Ehepartner haben nichteheliche Partner keine gesetzlichen Ansprüche auf Unterhalt, Erbfolge oder Vermögensausgleich, sodass vertragliche Regelungen umso wichtiger sind.
Ohne Partnerschaftsvertrag besteht die Gefahr, dass bei Trennung Streitigkeiten über Vermögen, gemeinsame Anschaffungen oder die Wohnsituation entstehen.
Ein gut strukturierter Vertrag verhindert solche Auseinandersetzungen und schafft klare Verhältnisse, auf die sich beide Partner verlassen können.
Zusätzlich können Themen wie Vorsorgevollmachten und gemeinsame Investitionen abgesichert werden, die ohne vertragliche Regelung rechtlich ungeschützt wären.
[Adresse Partner 1]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]
[Adresse Partner 2]
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[Name Partner 1]
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Nützliche Hinweise
Warum ist ein Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Paare sinnvoll?
Ein Partnerschaftsvertrag ist sinnvoll, weil das Gesetz für nichteheliche Lebensgemeinschaften keine speziellen Schutzmechanismen vorsieht. Ohne vertragliche Vereinbarung bleiben Fragen zu Vermögen, Haushaltskosten oder Versorgung im Krankheitsfall ungeregelt. Der Vertrag schafft klare Regeln, auf die sich beide Partner verlassen können, und verhindert spätere Streitigkeiten. Gerade bei gemeinsamen Investitionen oder langjährigen Beziehungen ist der Schutz durch vertragliche Regelungen unerlässlich, um die finanzielle und persönliche Sicherheit beider Partner zu gewährleisten.
Kann ein Partnerschaftsvertrag später geändert werden?
Ja, ein Partnerschaftsvertrag kann jederzeit einvernehmlich geändert oder ergänzt werden. Änderungen sollten unbedingt schriftlich vereinbart und von beiden Partnern unterzeichnet werden, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Bei wesentlichen Veränderungen der Lebensumstände, etwa Geburt von Kindern, Immobilienerwerb oder längerer Arbeitslosigkeit eines Partners, ist eine Anpassung des Vertrages empfehlenswert. Nur so bleibt die Regelung dauerhaft fair und an die aktuelle Lebenssituation angepasst.
Was passiert ohne Partnerschaftsvertrag im Falle einer Trennung?
Ohne Partnerschaftsvertrag gelten im Falle einer Trennung die allgemeinen Vorschriften des BGB. Jeder behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen, gemeinsame Anschaffungen müssen ggf. aufwändig auseinandergesetzt werden. Mietverträge, Bankkonten oder gemeinsam finanzierte Investitionen können zu erheblichen Streitigkeiten führen. Unterhaltsansprüche bestehen grundsätzlich nicht. Ein klarer Vertrag hilft, eine faire und schnelle Lösung im Trennungsfall zu finden und emotionale Belastungen sowie hohe Kosten durch langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
1) Besonderheiten bei der Nutzung
Vor Abschluss des Vertrages sollten beide Partner ihre individuellen Vermögensverhältnisse offenlegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, gemeinsam angeschaffte Werte klar zu dokumentieren. Der Vertrag sollte schriftlich abgeschlossen und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung. Ergänzend sollten individuelle Testamente und Vorsorgevollmachten erwogen werden, um den Schutz im Todesfall oder bei Krankheit sicherzustellen.
2) Handhabung der Vorlage
Das Dokument wird vollständig ausgefüllt, insbesondere durch Festlegungen zu Haushaltsführung, Vermögensaufteilung und Trennungsfolgen. Nach gegenseitiger Abstimmung wird der Vertrag von beiden Partnern unterschrieben. Jeder Partner erhält ein Exemplar. Es sollte geprüft werden, ob zusätzliche Dokumente wie Vollmachten oder Testamente notwendig sind, um alle wichtigen Lebensbereiche abzusichern. Regelmäßige Aktualisierungen bei veränderten Lebensverhältnissen werden empfohlen.
3) Rechtliche Grundlagen
Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Verträge (§§ 145 ff. BGB) sowie besondere Vorschriften zur Eigentumszuordnung und zur Vorsorgevollmacht (§ 164 ff. BGB). Mangels spezieller gesetzlicher Regelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften gelten die allgemeinen Vertragsgrundsätze.
4) Struktur des Dokuments
- Parteien: Name, Geburtsdatum und Adresse beider Partner
- Haushaltsführung und Unterhalt: Regelungen zur Alltagsorganisation
- Vermögensverhältnisse: Trennung oder gemeinsame Nutzung
- Gemeinsame Anschaffungen: Eigentumsregelungen bei Erwerb
- Trennung: Vorgehen bei Beendigung der Gemeinschaft
- Vorsorge: Gesundheitliche Vertretungsregelungen
- Erbrecht: Hinweis auf ergänzende Testamente
- Schlussbestimmungen: Schriftformklausel und salvatorische Klausel
- Unterschriften: beider Partner zur Verbindlichkeit
5) Zielgruppe der Vorlage
Diese Vorlage richtet sich an Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die ihre Rechte und Pflichten klar und fair regeln möchten.
- 1. Junge Paare ohne Trauschein
- 2. Langjährige Lebenspartner
- 3. Patchworkfamilien mit unverheirateten Eltern
- 4. Senioren in neuer Lebensgemeinschaft
- 5. Gleichgeschlechtliche Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft
Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.