Postmortale Vollmacht

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Eine postmortale Vollmacht ist ein äußerst praktisches Instrument, um eine vertrauenswürdige Person zu bevollmächtigen, nach dem eigenen Tod wichtige organisatorische und rechtliche Aufgaben zu übernehmen.

Sie ermöglicht eine schnelle und reibungslose Nachlassabwicklung, ohne dass Erben oder Nachlasspfleger zunächst ein Erbscheinverfahren abwarten müssen.

Ohne eine solche Vollmacht kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen, insbesondere bei der Verwertung von Bankkonten, Immobilien oder der Organisation der Bestattung.

Mit einer klaren postmortalen Vollmacht wird sichergestellt, dass die Handlungsfähigkeit sofort eintritt und die persönlichen Vorstellungen zuverlässig umgesetzt werden.

Die Vollmacht bietet nicht nur Entlastung für die Erben, sondern minimiert auch Streitigkeiten und schützt Vermögenswerte vor unnötigem Wertverlust.

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]


[Name des Bevollmächtigten]
[Adresse des Bevollmächtigten]
[Postleitzahl, Ort]


[Ort], [Datum]


POSTMORTALE VOLLMACHT


Hiermit erteile ich, [Ihr Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse],

Herrn/Frau [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum des Bevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Bevollmächtigten],

eine Vollmacht, die erst mit meinem Tod wirksam wird.


§ 1 Umfang der Vollmacht

Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, mich nach meinem Tod in allen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere:



  • Verwaltung und Abwicklung meines Nachlasses

  • Regelung sämtlicher Bankangelegenheiten

  • Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen gegenüber Behörden, Gerichten und sonstigen Dritten

  • Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von Immobilien

  • Entgegennahme und Auszahlung von Forderungen und Geldern

  • Organisation der Bestattung gemäß meinen Wünschen



§ 2 Geltungsdauer

Diese Vollmacht bleibt wirksam bis zur vollständigen Abwicklung meines Nachlasses oder bis zu ihrem Widerruf durch meine Erben, sofern gesetzlich zulässig.


§ 3 Befreiung von § 181 BGB

Der/die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf daher auch Insichgeschäfte vornehmen.


§ 4 Hinweise

Die postmortale Vollmacht entfaltet erst mit meinem Tod rechtliche Wirkung. Vor meinem Tod hat der/die Bevollmächtigte keine Vertretungsmacht.


[Ort], [Datum]


[Unterschrift Vollmachtgeber]
[Name des Vollmachtgebers]


[Unterschrift Bevollmächtigter (optional)]
[Name des Bevollmächtigten]

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Postmortale Vollmacht

Antworten auf häufige Fragen

Muss eine postmortale Vollmacht notariell beurkundet werden?

Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, erhöht jedoch die Akzeptanz und rechtliche Durchsetzbarkeit erheblich. Besonders bei Immobiliengeschäften, Bankkonten oder größeren Vermögen verlangen Banken und Behörden häufig eine notarielle Vollmacht. Eine einfache, handschriftliche postmortale Vollmacht könnte im Zweifel abgelehnt werden. Wer sicherstellen möchte, dass der Bevollmächtigte ohne Komplikationen handeln kann, sollte deshalb eine notarielle Beurkundung in Betracht ziehen.

Kann eine postmortale Vollmacht widerrufen werden?

Ja, eine postmortale Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden, solange dieser lebt und geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten sowie betroffenen Dritten (z.B. Banken) bekannt gemacht werden. Der Widerruf beendet die Vollmacht mit sofortiger Wirkung, auch wenn diese erst für die Zeit nach dem Tod vorgesehen war. Es empfiehlt sich, alte Vollmachtsexemplare einzuziehen oder mit einem ausdrücklichen Widerrufsvermerk zu versehen, um Missbrauch zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen einer transmortalen und einer postmortalen Vollmacht?

Eine transmortale Vollmacht gilt sowohl vor als auch nach dem Tod des Vollmachtgebers, während eine postmortale Vollmacht ausschließlich erst mit dem Tod wirksam wird. Die transmortale Vollmacht bietet den Vorteil, dass der Bevollmächtigte auch zu Lebzeiten rechtswirksam handeln kann, etwa bei Krankheit oder Geschäfts- oder Altersunfähigkeit. Die postmortale Vollmacht hingegen betrifft nur die Regelung nach dem Tod und verhindert Handlungen zu Lebzeiten. Beide Formen sollten klar im Dokument bezeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

1) Relevante Informationen

Die Vollmacht sollte sorgfältig formuliert und schriftlich erteilt werden. Es empfiehlt sich, die postmortale Vollmacht notariell beurkunden zu lassen, insbesondere bei der Verwaltung von Immobilien oder größeren Vermögen, um Akzeptanzprobleme bei Banken oder Behörden zu vermeiden. Wichtig ist, die Vollmacht klar vom Zeitpunkt des Todes abhängig zu machen und den Bevollmächtigten genau zu bestimmen. Kopien der Vollmacht sollten sicher verwahrt werden, zum Beispiel beim Bevollmächtigten oder bei einer Vertrauensperson.

2) So verwenden Sie dieses Dokument

Das Dokument wird vollständig ausgefüllt, insbesondere mit den Angaben zu Vollmachtgeber, Bevollmächtigtem und dem Umfang der Befugnisse. Danach wird es eigenhändig vom Vollmachtgeber unterschrieben. Optional kann auch der Bevollmächtigte unterschreiben, um die Entgegennahme der Vollmacht zu bestätigen. Das Original sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, zusammen mit weiteren wichtigen Unterlagen (z.B. Testament, Vorsorgevollmachten). Eine notarielle Beurkundung kann bei Bedarf erfolgen, insbesondere bei Grundstücksgeschäften.

3) Rechtslage

Anwendbar sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Vollmacht (§§ 164 ff. BGB), § 167 BGB (Erteilung der Vollmacht), sowie spezielle Vorschriften über die Abwicklung des Nachlasses (§§ 1960 ff. BGB).

4) Inhalt der Vorlage

  • Vollmachtgeber: Name, Geburtsdatum, Adresse
  • Bevollmächtigter: Name, Geburtsdatum, Adresse
  • Umfang der Vollmacht: Verwaltung des Nachlasses und sonstige Aufgaben
  • Geltungsdauer: Beginn mit dem Tod, Fortgeltung bis Nachlassabwicklung
  • Befreiung von § 181 BGB: Erlaubnis zu Insichgeschäften
  • Hinweis auf Wirkung: Gültigkeit erst nach Tod
  • Unterschriften: des Vollmachtgebers (und optional des Bevollmächtigten)

5) Typische Nutzer

Diese Vorlage richtet sich an alle, die für eine rechtssichere und schnelle Regelung ihres Nachlasses sorgen möchten.

  • 1. Privatpersonen mit Immobilienvermögen
  • 2. Unternehmer zur Sicherstellung der Unternehmensnachfolge
  • 3. Senioren zur Entlastung ihrer Erben
  • 4. Alleinstehende mit klaren Nachlasswünschen
  • 5. Familien mit komplexen Vermögensverhältnissen

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.