Räumungsaufforderung

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Räumungsaufforderung – Mustertext ansehen

Diese Vorlage dient dazu, einen Mieter formell zur Räumung und Rückgabe der gemieteten Wohnung aufzufordern. Eine Räumungsaufforderung ist erforderlich, wenn ein Mietverhältnis beendet wurde und der Mieter die Wohnung dennoch nicht freiwillig zurückgibt.

Sie schafft eine klare Grundlage für mögliche weitere rechtliche Schritte, insbesondere eine Räumungsklage.

Eine schriftliche Räumungsaufforderung dokumentiert, dass dem Mieter eine angemessene Frist zur freiwilligen Räumung eingeräumt wurde.

Ohne eine solche Aufforderung könnten unnötige Verzögerungen oder gerichtliche Nachteile entstehen. Daher ist sie ein wesentlicher Bestandteil des rechtlich sauberen Vorgehens bei der Beendigung eines Mietverhältnisses.

[Ihr Name/Vermieter]
[Ihre Adresse]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]

[Name des Mieters]
[Adresse des Mietobjekts]
[Postleitzahl, Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Räumungsaufforderung bezüglich der Wohnung [genaue Bezeichnung, z.B. Adresse, Etage]

Sehr geehrte/r [Name des Mieters],

hiermit fordere ich Sie auf, die von Ihnen gemietete Wohnung [Adresse der Wohnung] spätestens bis zum [Datum] vollständig zu räumen und an mich herauszugeben.

Grund der Räumungsaufforderung:
[Kurze Angabe des Grundes, z.B. Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung vom [Datum], Eigenbedarf, Mietrückstände etc.]

Ich weise darauf hin, dass die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand, frei von Möbeln und sonstigen Gegenständen, sowie besenrein zu übergeben ist. Bitte stimmen Sie mit mir rechtzeitig einen Übergabetermin ab.

Sollte die Räumung bis zum genannten Termin nicht erfolgen, behalte ich mir vor, gerichtliche Schritte zur Durchsetzung der Räumung einzuleiten.

Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift bei postalischem Versand]
[Ihr Name]

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Räumungsaufforderung

Häufig gestellte Fragen

Wie lange sollte die Frist zur Räumung mindestens sein?

Die Frist sollte dem Mieter eine angemessene Möglichkeit zur Räumung bieten, üblicherweise mindestens zwei bis drei Wochen ab Zugang der Aufforderung. Bei besonders dringenden Gründen oder wenn das Mietverhältnis bereits lange beendet ist, kann auch eine kürzere Frist zulässig sein. Die Fristsetzung muss jedoch so gewählt werden, dass dem Mieter ausreichend Zeit bleibt, seine Sachen zu räumen und die Wohnung ordnungsgemäß zu übergeben.

Kann ich eine Räumung durchsetzen, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht?

Ja, wenn der Mieter trotz Aufforderung nicht räumt, können Sie beim Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen. Nach erfolgreicher Klage kann ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragt werden. Voraussetzung ist, dass sowohl die Kündigung des Mietverhältnisses als auch die Räumungsaufforderung formell korrekt erfolgt sind. Ohne diese Schritte könnten Räumungsverfahren unnötig verzögert oder sogar abgewiesen werden.

Was muss ich bei der Rückgabe der Wohnung beachten?

Bei der Rückgabe der Wohnung sollte der Zustand des Mietobjekts dokumentiert werden, idealerweise durch ein gemeinsames Übergabeprotokoll. Dabei werden Schäden, fehlende Gegenstände oder nicht erledigte Schönheitsreparaturen festgehalten. Fotos können als zusätzliche Beweismittel dienen. Das Protokoll sollte von beiden Parteien unterschrieben werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ohne klare Dokumentation könnten Beweisprobleme entstehen, falls nachträglich Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

1) Wichtige Hinweise

Es ist wichtig, dass die Beendigung des Mietverhältnisses wirksam erfolgt ist, etwa durch eine ordnungsgemäße Kündigung. Die Räumungsaufforderung sollte schriftlich und eindeutig formuliert werden, inklusive einer konkreten Fristsetzung. Wird der Termin nicht eingehalten, kann erst danach gerichtliche Hilfe (z.B. Räumungsklage) in Anspruch genommen werden. Der Zugang der Aufforderung sollte dokumentiert werden, idealerweise durch Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

2) Nutzungshinweise

Der Vermieter trägt alle notwendigen Angaben ein, insbesondere zur betroffenen Wohnung, zum Beendigungsgrund und zur Fristsetzung. Anschließend wird das Schreiben unterschrieben und dem Mieter übermittelt. Empfehlenswert ist eine Zustellung mit Nachweis. Falls der Mieter der Aufforderung nicht nachkommt, kann auf Grundlage dieser Aufforderung und der vorherigen Kündigung eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

3) Rechtsvorschriften

Die rechtlichen Grundlagen für eine Räumungsaufforderung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in §§ 546, 985, 546a BGB. Danach ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben. Bei Nichtbefolgung kann eine gerichtliche Räumung veranlasst werden.

4) Dokumentinhalt

  • Absenderangaben: Name und Adresse des Vermieters.
  • Empfängerangaben: Name und Adresse des Mieters.
  • Betreff: Klare Ankündigung der Räumungsaufforderung.
  • Bezug auf Mietobjekt: genaue Bezeichnung der Wohnung.
  • Beendigungsgrund: Angabe des rechtlichen Grunds.
  • Räumungsfrist: konkretes Datum.
  • Hinweis auf Konsequenzen: Möglichkeit gerichtlicher Maßnahmen.
  • Kontaktangebot: zur Abstimmung der Übergabe.
  • Unterschrift: für die Rechtsgültigkeit.

5) Für wen ist die Vorlage gedacht

Diese Vorlage eignet sich für alle Vermieter, die eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung eines Mietobjekts schaffen möchten.

  • 1. Private Vermieter einzelner Wohnungen.
  • 2. Eigentümer von Gewerbeimmobilien.
  • 3. Hausverwaltungen im Namen von Eigentümern.
  • 4. Erben von vermieteten Immobilien.
  • 5. Wohnungsunternehmen bei Vertragsbeendigungen.

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.