Sorgerechtsverfügung

Kostenlose Vorlage zum Herunterladen, Bearbeiten und sofort individuell anpassen.

1) Kostenlose Vorlage als PDF/DOC

2) Antworten auf häufige Fragen

3) Wichtige Hinweise zum Ausfüllen

Sorgerechtsverfügung – Mustertext ansehen

Diese Vorlage dient dazu, im Voraus eine verbindliche Verfügung über die zukünftige Sorge für minderjährige Kinder zu treffen. Mit einer Sorgerechtsverfügung wird sichergestellt, dass im Falle des Todes oder der dauerhaften Handlungsunfähigkeit der Eltern die Betreuung und Erziehung der Kinder im Sinne der Eltern geregelt ist.

Eine solche Verfügung bietet Schutz vor einer gerichtlichen Bestellung fremder Personen als Vormund und gibt den Eltern die Möglichkeit, Einfluss auf die künftige Lebensgestaltung ihrer Kinder zu nehmen.

Ohne Sorgerechtsverfügung entscheidet das Familiengericht allein auf Grundlage des Kindeswohls, wobei der Wille der Eltern zwar berücksichtigt, aber nicht zwingend umgesetzt wird.

Mit einer schriftlichen und klar formulierten Verfügung können Eltern die Zukunft ihrer Kinder besser absichern und familiäre Streitigkeiten vermeiden.

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]


[Ort], [Datum]


Sorgerechtsverfügung


Ich, [Ihr vollständiger Name], geboren am [Ihr Geburtsdatum], wohnhaft in [Ihre Adresse], bestimme hiermit für den Fall meines Todes/meiner dauerhaften Handlungsunfähigkeit hinsichtlich des Sorgerechts über mein(e) Kind(er):


Name des Kindes/der Kinder:


  • [Name des Kindes 1], geboren am [Geburtsdatum]

  • [Name des Kindes 2], geboren am [Geburtsdatum]

  • (weitere Kinder bitte hinzufügen)



Bestimmung des Vormunds:

Ich bestimme [Name des gewünschten Vormunds], geboren am [Geburtsdatum des Vormunds], wohnhaft in [Adresse des Vormunds], als Vormund für mein(e) Kind(er).


Ersatzvormund:

Sollte der genannte Vormund verhindert sein oder das Amt nicht antreten, bestimme ich ersatzweise [Name des Ersatzvormunds], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse].


Weitere Hinweise:


  • Der Vormund soll insbesondere darauf achten, dass mein(e) Kind(er) in einem familiären Umfeld aufwachsen und eine ihrem bisherigen Lebensumfeld entsprechende Erziehung erhalten.

  • [Optionale weitere Wünsche, z. B. religiöse Erziehung, Wohnort, Schulbildung]



Ich erkläre, dass ich diese Verfügung freiwillig und in vollem Bewusstsein ihrer rechtlichen Tragweite verfasst habe.


Ort, Datum


[Unterschrift Vollmachtgeber/in]

Vorlage herunterladen

Wählen Sie das Format der Vorlage zum Herunterladen:

Word oder PDF



Sorgerechtsverfügung

Antworten auf häufige Fragen

Muss die Sorgerechtsverfügung notariell beurkundet werden?

Nein, eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich. Es genügt eine eigenhändig geschriebene oder zumindest eigenhändig unterschriebene Verfügung. Eine notarielle Beurkundung kann jedoch die Echtheit und den Willen des Verfassers klarer dokumentieren und die Anerkennung durch das Familiengericht erleichtern. Besonders bei komplexen familiären Verhältnissen oder hohen Vermögenswerten kann eine notarielle Beratung sinnvoll sein.

Kann ich mehrere Vormunde benennen?

Ja, es ist möglich, Haupt- und Ersatzvormunde zu benennen. Damit wird sichergestellt, dass eine geeignete Person bereitsteht, falls der ursprünglich benannte Vormund verhindert ist oder die Vormundschaft nicht antreten möchte. Die Benennung mehrerer Personen muss klar und eindeutig formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Entscheidung, mehrere Personen gemeinsam als Vormunde einzusetzen, sollte gut überlegt und klar geregelt sein.

Was passiert, wenn das Gericht meine Sorgerechtsverfügung ignoriert?

Das Familiengericht prüft jede Verfügung darauf, ob die Benennung mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist. Nur wenn schwerwiegende Bedenken gegen die benannte Person bestehen, kann das Gericht von der Verfügung abweichen. Solche Bedenken könnten beispielsweise bei fehlender Erziehungsfähigkeit, finanzieller Unsicherheit oder gesundheitlichen Problemen bestehen. In der Regel wird der erklärte Wille der Eltern aber respektiert und umgesetzt, sofern keine gravierenden Einwände vorliegen.

1) Wichtige Hinweise

Die Sorgerechtsverfügung sollte handschriftlich verfasst oder zumindest eigenhändig unterschrieben sein. Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es ist sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob die benannten Personen weiterhin geeignet sind. Eine Kopie sollte an vertrauenswürdige Personen sowie an den gewünschten Vormund ausgehändigt werden. Im Todesfall wird das Familiengericht die Verfügung prüfen, in der Regel jedoch dem letzten erklärten Willen folgen, sofern er dem Kindeswohl nicht widerspricht.

2) Handhabung der Vorlage

Der Nutzer trägt die persönlichen Angaben zu sich selbst, zum Kind/zu den Kindern sowie zum gewünschten Vormund ein. Zusätzlich können Ersatzvormunde benannt und individuelle Wünsche zur Erziehung und Betreuung festgehalten werden. Das Dokument wird abschließend mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben. Die Verfügung sollte sicher aufbewahrt werden, etwa zusammen mit anderen Vorsorgedokumenten, und eine Hinterlegung beim Notar oder im zentralen Vorsorgeregister kann in Betracht gezogen werden.

3) Rechtlicher Kontext

Die gesetzliche Grundlage für die Sorgerechtsverfügung bildet § 1776 BGB in Verbindung mit § 1777 BGB. Danach kann der sorgeberechtigte Elternteil durch Verfügung von Todes wegen eine Person zum Vormund für seine Kinder bestimmen. Das Familiengericht ist an diese Bestimmung gebunden, sofern nicht das Kindeswohl entgegensteht.

4) Inhalt der Vorlage

  • Absenderangaben: Name, Adresse und Kontaktdaten des Elternteils.
  • Daten der Kinder: Name und Geburtsdatum jedes Kindes.
  • Bestimmung eines Vormunds: Name, Geburtsdatum und Adresse.
  • Bestimmung eines Ersatzvormunds: für den Verhinderungsfall.
  • Weitere Wünsche zur Erziehung: z.B. familiäre, schulische oder religiöse Vorstellungen.
  • Eigenhändige Unterschrift: für die rechtliche Wirksamkeit.

5) Für wen ist die Vorlage gedacht

Diese Vorlage eignet sich für alle Eltern, die frühzeitig und rechtssicher Vorsorge für das Wohl ihrer minderjährigen Kinder treffen möchten.

  • 1. Alleinerziehende Elternteile.
  • 2. Eltern ohne nahestehende Verwandte.
  • 3. Eltern in Patchworkfamilien.
  • 4. Eltern mit gesundheitlichen Risiken.
  • 5. Eltern, die klare Erziehungsvorstellungen sichern wollen.

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.