Vollmacht zur Übertragung der elterlichen Sorge

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Vollmacht zur Übertragung der elterlichen Sorge – Mustertext ansehen

Eine Vollmacht zur Übertragung der elterlichen Sorge ermöglicht es Eltern, eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung wichtiger Aufgaben für ihr Kind zu betrauen.

Sie ist besonders wichtig, wenn Eltern vorübergehend verhindert sind, etwa wegen Krankheit, Auslandsaufenthalten oder beruflicher Verpflichtungen.

Ohne eine solche Vollmacht können Bevollmächtigte gegenüber Ärzten, Schulen oder Behörden oft nicht rechtswirksam handeln oder Entscheidungen treffen.

Die Vollmacht schafft Klarheit und Rechtssicherheit und schützt das Kind vor Versorgungslücken in Alltags- und Notfallsituationen.

Mit dieser Vorlage wird sichergestellt, dass die wichtigsten Bereiche geregelt sind und die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten klar definiert sind.

[Name des Vollmachtgebers]
[Adresse des Vollmachtgebers]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]


[Name des Bevollmächtigten]
[Adresse des Bevollmächtigten]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]


[Ort], [Datum]


VOLLMACHT ZUR ÜBERTRAGUNG DER ELTERLICHEN SORGE


Hiermit erteile ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse],

Herrn/Frau [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum des Bevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Bevollmächtigten],

die Vollmacht, in meinem Namen die elterliche Sorge bezüglich meines/unseres Kindes



[Name des Kindes]

[Geburtsdatum des Kindes]

[Geburtsort des Kindes]


in den folgenden Bereichen auszuüben:



  • Gesundheitsfürsorge (z.B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Impfungen)

  • Schul- und Bildungsangelegenheiten (z.B. Anmeldung/Abmeldung, Elterngespräche, Schulentscheidungen)

  • Aufenthaltsbestimmung (z.B. Wohnsitzänderungen, Reisegenehmigungen)

  • Vertretung gegenüber Behörden, Schulen, Kindergärten und sonstigen Institutionen



§ 1 Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht erstreckt sich auf alle Angelegenheiten der täglichen Sorge, soweit sie für die ordnungsgemäße Betreuung und Erziehung erforderlich sind.

Grundlegende Entscheidungen (z.B. Adoption, Namensänderung, religiöse Erziehung) bleiben dem Vollmachtgeber vorbehalten.


§ 2 Geltungsdauer

Die Vollmacht tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt bis [Datum oder Bedingung, z.B. «Widerruf» oder «Volljährigkeit des Kindes»], sofern sie nicht vorher schriftlich widerrufen wird.


§ 3 Widerruf

Diese Vollmacht kann jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich widerrufen werden.


§ 4 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


[Ort], [Datum]


[Unterschrift Vollmachtgeber]
[Name des Vollmachtgebers]


[Unterschrift Bevollmächtigter (optional)]
[Name des Bevollmächtigten]

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Vollmacht zur Übertragung der elterlichen Sorge

Fragen zur Vorlage

Welche Entscheidungen kann ein Bevollmächtigter aufgrund dieser Vollmacht treffen?

Mit dieser Vollmacht kann der Bevollmächtigte alltägliche Entscheidungen im Sinne des Kindes treffen, etwa Arztbesuche begleiten, schulische Angelegenheiten regeln und notwendige Behördengänge erledigen. Auch Aufenthaltsbestimmungen im Rahmen des gewöhnlichen Lebens (z.B. Wohnortwechsel innerhalb eines bestimmten Rahmens) können ermöglicht werden. Grundlegende Entscheidungen wie Adoption, Namensänderung oder Entziehung aus dem bisherigen Umfeld sind nicht ohne gerichtliche Anordnung möglich und bleiben dem sorgeberechtigten Elternteil vorbehalten.

Ist eine notarielle Beglaubigung dieser Vollmacht erforderlich?

Für die alltägliche Nutzung gegenüber Behörden, Ärzten oder Schulen ist in der Regel keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Eine einfache schriftliche Vollmacht genügt oft. Dennoch kann eine notarielle Beglaubigung die Akzeptanz erhöhen, insbesondere bei sensiblen Entscheidungen oder in Zweifelsfällen. Bei der Übertragung der vollständigen elterlichen Sorge, etwa auf Dauer oder bei geplanten Auslandsaufenthalten über längere Zeiträume, wäre ein gerichtlicher Beschluss erforderlich.

Kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden?

Ja, der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit und formlos widerrufen, vorzugsweise jedoch schriftlich, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Der Widerruf wird sofort wirksam und sollte dem Bevollmächtigten sowie betroffenen Institutionen (z.B. Schule, Kindergarten, Arzt) unverzüglich mitgeteilt werden. Bei Widerruf ist es ratsam, bereits ausgestellte Kopien der Vollmacht zurückzufordern oder deren Ungültigkeit schriftlich zu bestätigen, um Missbrauch zu verhindern.

1) Besonderheiten bei der Nutzung

Die Vollmacht sollte präzise formuliert und schriftlich erteilt werden. Beide Parteien sollten sorgfältig prüfen, welche Befugnisse übertragen werden. Grundlegende Entscheidungen sollten ausdrücklich vorbehalten bleiben, wenn gewünscht. Für besondere Anwendungsfälle (z.B. langfristige Übertragung der gesamten elterlichen Sorge) ist ein gerichtlicher Beschluss erforderlich. Die Vollmacht sollte aktuell gehalten und im Bedarfsfall sofort griffbereit sein, insbesondere bei Reisen oder längeren Abwesenheiten der Eltern.

2) Anwendung des Dokuments

Das Dokument wird vollständig ausgefüllt, insbesondere Angaben zu Kind, Vollmachtgeber, Bevollmächtigtem sowie den Umfang der übertragenen Befugnisse. Danach wird die Vollmacht vom Vollmachtgeber unterschrieben und optional auch vom Bevollmächtigten gegengezeichnet. Die Originalvollmacht sollte dem Bevollmächtigten übergeben werden. Es empfiehlt sich, Kopien für Ärzte, Schulen und Behörden bereitzuhalten, um im Bedarfsfall die Vertretungsbefugnis unkompliziert nachweisen zu können.

3) Anzuwendendes Recht

Anwendbar sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 1626 ff. BGB (elterliche Sorge) sowie die allgemeinen Vorschriften über die Vollmacht (§§ 164 ff. BGB). Für eine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge ist zusätzlich ein familiengerichtlicher Beschluss gemäß § 1687 BGB erforderlich.

4) Abschnitte der Vorlage

  • Parteien: Angaben zu Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
  • Kind: Name, Geburtsdatum und Geburtsort des betroffenen Kindes
  • Umfang der Vollmacht: Gesundheitsfürsorge, Bildungsfragen, Aufenthaltsbestimmung
  • Geltungsdauer: Beginn und Ende der Vollmacht
  • Widerruf: jederzeitige schriftliche Widerrufsmöglichkeit
  • Schlussbestimmungen: salvatorische Klausel
  • Unterschriften: des Vollmachtgebers (und optional des Bevollmächtigten)

5) Typische Nutzer

Diese Vorlage richtet sich an Eltern, die für die Betreuung und Vertretung ihres Kindes durch eine Vertrauensperson vorsorgen möchten.

  • 1. Eltern bei Auslandsaufenthalten
  • 2. Berufstätige mit häufiger Abwesenheit
  • 3. Alleinerziehende in Notfällen
  • 4. Großeltern als Betreuer der Enkelkinder
  • 5. Pflegeeltern bei temporärer Betreuung

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.