WEG-Verwaltervertrag

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WEG-Verwaltervertrag – Mustertext ansehen

Ein WEG-Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und dem bestellten Verwalter.

Er ist unverzichtbar, um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums rechtssicher zu organisieren und Missverständnisse zu vermeiden.

Der Vertrag legt verbindlich fest, welche Aufgaben der Verwalter übernimmt, wie hoch seine Vergütung ist und unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist.

Fehlt ein schriftlicher Vertrag, drohen Unklarheiten über Zuständigkeiten, Haftungsfragen und Vergütungsansprüche, was zu erheblichen rechtlichen Problemen führen kann.

Durch eine klar formulierte Vereinbarung wird die Verwaltung transparent gestaltet, und sowohl Eigentümer als auch Verwalter erhalten eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit.

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]

[Name der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)]
[Adresse der WEG]
[Postleitzahl, Ort]

[Ort], [Datum]


Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft [Name der WEG] und [Name des Verwalters]


§ 1 Vertragsparteien

Wohnungseigentümergemeinschaft: [Name der WEG, Adresse]
Verwalter: [Name, Adresse, Kontaktdaten des Verwalters]


§ 2 Verwalterbestellung

Die WEG bestellt [Name des Verwalters] gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung vom [Datum] zum Verwalter der Gemeinschaft.


§ 3 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt am [Beginn-Datum] und läuft bis zum [Ende-Datum]. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.


§ 4 Aufgaben des Verwalters

Der Verwalter übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:


  • Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans

  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen

  • Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung

  • Abschluss und Verwaltung von Verträgen im Namen der WEG

  • Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums



§ 5 Vergütung

Der Verwalter erhält für seine Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von [Betrag in Euro] EUR netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonderleistungen werden gesondert vergütet.


§ 6 Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von [Frist, z.B. sechs Monaten] zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


§ 7 Haftung

Der Verwalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.


§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.


[Ort], [Datum]


[Unterschrift der WEG]
[Name der WEG, ggf. vertreten durch den Verwaltungsbeirat]


[Unterschrift des Verwalters]
[Name des Verwalters]

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WEG-Verwaltervertrag

Fragen zur Vorlage

Welche Aufgaben sollten im WEG-Verwaltervertrag unbedingt geregelt sein?

Im WEG-Verwaltervertrag sollten alle wesentlichen Aufgaben eindeutig beschrieben sein. Dazu gehören die Erstellung der Jahresabrechnung, die Aufstellung eines Wirtschaftsplans, die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen sowie die Umsetzung der dort gefassten Beschlüsse. Auch die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums muss geregelt sein. Zusätzlich sollten Befugnisse zum Abschluss und zur Kündigung von Dienstleistungsverträgen sowie Vertretungsrechte gegenüber Dritten klar definiert werden. Nur eine umfassende Aufgabenbeschreibung schafft Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

Muss der Verwaltervertrag ins Grundbuch eingetragen werden?

Nein, der Verwaltervertrag muss nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung, der ins Grundbuch eingetragen werden kann, wenn dies zur Klarstellung gewünscht wird. Der Vertrag selbst bleibt jedoch ein internes Dokument zwischen der WEG und dem Verwalter. Es ist dennoch wichtig, dass der Vertrag sorgfältig formuliert und dokumentiert wird, damit im Streitfall klare Nachweise über die vereinbarten Regelungen vorliegen. Eine Grundbucheintragung des Verwaltervertrags ist nicht erforderlich und auch unüblich.

Kann die Vergütung des Verwalters während der Laufzeit geändert werden?

Grundsätzlich ist die Vergütung während der Laufzeit bindend, wie im Vertrag vereinbart. Änderungen der Vergütung sind nur möglich, wenn beide Parteien eine entsprechende Zusatzvereinbarung schriftlich treffen. Eine einseitige Änderung durch die WEG oder den Verwalter ist nicht zulässig. In der Praxis erfolgt eine Anpassung meist im Rahmen der Neuverhandlung nach Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer oder bei erheblichen Änderungen des Verwaltungsumfangs. Eine vorausschauende Regelung zu möglichen Anpassungen (z.B. bei Inflation oder Mehrarbeit) kann im Vertrag sinnvoll aufgenommen werden.

1) Hinweise zur Nutzung

Vor Vertragsabschluss sollte die Eigentümerversammlung ordnungsgemäß über die Verwalterbestellung beschließen. Es ist wichtig, alle Aufgabenbereiche konkret zu definieren und auch Regelungen zu Sondervergütungen für zusätzliche Leistungen aufzunehmen. Die Kündigungsfristen sollten fair gestaltet werden. Zudem sollte geprüft werden, ob eine Berufshaftpflichtversicherung des Verwalters besteht.

2) So verwenden Sie dieses Dokument

Das Dokument wird vollständig ausgefüllt und von beiden Parteien – der Wohnungseigentümergemeinschaft (ggf. vertreten durch den Verwaltungsbeirat) und dem Verwalter – unterschrieben. Vor der Unterzeichnung sollten alle Eigentümer den Vertrag einsehen können. Nach Abschluss wird ein Exemplar bei der WEG und eines beim Verwalter aufbewahrt. Änderungen und Ergänzungen müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden.

3) Rechtliche Grundlagen

Anwendbar sind insbesondere die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), insbesondere §§ 26, 27 WEG, sowie allgemeine Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).

4) Abschnitte der Vorlage

  • Vertragsparteien: Angaben zur WEG und zum Verwalter
  • Verwalterbestellung: Bezug auf den Eigentümerbeschluss
  • Vertragsdauer: Beginn und Ende des Vertragsverhältnisses
  • Aufgaben: Detaillierte Aufzählung der Verwaltertätigkeiten
  • Vergütung: Höhe und Bedingungen der Bezahlung
  • Kündigung: Ordentliche und außerordentliche Kündigungsregelungen
  • Haftung: Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Schlussbestimmungen: Schriftformerfordernis und salvatorische Klausel

5) Adressatenkreis

Diese Vorlage eignet sich für Eigentümergemeinschaften und Verwalter, die ihre Zusammenarbeit klar und rechtssicher regeln möchten.

  • 1. Eigentümergemeinschaften kleiner Wohnanlagen
  • 2. Professionelle WEG-Verwalter
  • 3. Verwaltungsbeiräte
  • 4. Immobilienverwaltungen
  • 5. Rechtsanwälte im Immobilienrecht

Disclaimer: Keine Rechtsberatung. Keine Haftung für Inhalte. Bei Fragen bitte juristischen Rat einholen.